Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Breitenausbildung

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Breitenausbildung (Stand: 25.06.2020)

1.     Gegenstand des Vertrages
1.1.   Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich der Breitenausbildung des Bayerischen Roten Kreuzes, KdöR, Kreisverband Nordschwaben, Jennisgasse 7, 86609 Donauwörth nachstehend „Bildungsstätte", mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ (AG).
1.2.   Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten entsprechend für Vertragsverhältnisse innerhalb des Bayerischen Roten Kreuzes, soweit sich nicht daraus ein anderes ergibt, dass einzelne nachfolgende Regelungen eine Rechtsbeziehung mit Dritten voraussetzen.
1.3.   Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Lehrgängen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Bildungsarbeit des Bayerischen Roten Kreuzes im Bereich der Breitenausbildung. Zu den Leistungen gehören nicht die Verpflegung, Erstellung von Handouts sowie außerhalb des Lehrgangs stattfindende Übungen und sonstige Leistungen, die notwendig oder zweckdienlich sein können, die Zielsetzung des Lehrgangs zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.
1.4.   Für Lehrgänge in den Bereichen Jugendarbeit, Lehrgänge für Teilnehmer/innen mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und Kindertagesstätten gelten ergänzend die nachfolgenden Sonderbedingungen (siehe Anlage).


2.     Vertragsdurchführung
2.1.   Der AG stellt der Bildungsstätte diejenigen Daten und Informationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der Bildungsstätte nötig sind. Die Bildungsstätte verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
2.2.   Anmeldeschluss für alle Lehrgänge ist grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen Anmeldeunterlagen vorliegen.
2.3.   Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung/Einladung (per Brief, Fax oder Email) beim AG zu Stande.
2.4.   Die Bildungsstätte ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des Lehrgangsleiters/der Lehrgangsleiterin die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden, ferner bei kurzfristiger Erkrankung des/der Dozenten/Dozentin oder Nichterreichen einer Mindestteilnehmeranzahl.
2.5.   Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm behält sich die Bildungsstätte vor, ebenso wie einen Referentenwechsel aus wichtigem Grund.


3.     Qualitätsanforderung
3.1.   Die Bildungsstätte wird die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.
3.2.   Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellt die Bildungsstätte eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilige Teilnehmer/in der Veranstaltung zu mindestens 90% der Veranstaltungsdauer beiwohnte.


4.     Ausfallregelung und Rücktritt
4.1.   Die Bildungsstätte hat bei Ausfall bzw. Rücktritt einen Entschädigungsanspruch, soweit ihr der AG nicht nachweist, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die anhand nachstehender Aufstellung ermittelbare zeitliche gestaffelte Pauschale:

  • Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung ist eine kostenfreie Stornierung durch Teilnehmer möglich;
  • bei Stornierungen bis 10 Tagen vor der Veranstaltung fällt 30% der Lehrgangsgebühr an;
  • bei Stornierungen bis 6 Tagen vor der Veranstaltung fällt 50% der Lehrgangsgebühr an;
  • bei Stornierungen bis 3 Tagen vor der Veranstaltung fällt 70% der Lehrgangsgebühr an;
  • bei Stornierungen unter 3 Tagen vor der Veranstaltung fallen 100% der Lehrgangsgebühr an.

4.2.   Der AG kann die Teilnahmeberechtigung jederzeit kostenfrei auf einen in Textform von ihm zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.
4.3.   Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung werden wie Stornierungen behandelt. Es gilt in diesem Falle 4.1.
4.4.   Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail oder telefonisch bei der Bildungsstätte eingehen.
4.5.   Der AG stellt die Bildungsstätte von Kosten frei, die im Zusammenhang mit einem vom AG zu vertretenden Rücktritt entstehen (z.B. Stornokosten für gebuchte Hotelzimmer und Verpflegung).
4.6.   Bei Absage der Veranstaltung der Bildungsstätte aus organisatorischen Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, siehe 2.4.) oder infolge höherer Gewalt wird die gezahlte Vergütung erstattet.
4.7.   Für Schäden, die dem AG durch eine Absage entstehen, kommt die Bildungsstätte nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.


5.     Arbeitsmittel, Urheberrecht

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren und Veranstaltungen der Bildungsstätte ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung der Bildungsstätte vervielfältigt oder verbreitet werden.

6.     Preise und Rechnungstellung
6.1.   Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an, außer die Leistung ist auf Grund gesetzlicher Regelungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim AG zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.
6.2.   Im Falle von Kostenübernahmeerklärungen, die bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, erfolgt die Rechnungstellung an den Übernehmenden. Ansonsten erfolgt die Rechnungstellung an den AG bzw. einzelnen Teilnehmer. Eine Änderung des Rechnungsadressaten ist nachträglich nicht möglich.
6.3.   Die jeweils aktuell geltenden Preise, sowie Preise für Nebenleistungen (z.B. Verpflegung) sind in der jeweils aktuellen Preisliste in der Anlage bzw. unter www.brk-nordschwaben.de/eh enthalten.


7.     Haftung
7.1.   Die Bildungsstätte haftet gegenüber Vertragspartnern außerhalb des BRK auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
7.2.   Die Bildungsstätte haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bildungsstätte oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von der Bildungsstätte gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
7.3.   Die Bildungsstätte haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.4.   Die  Bildungsstätte haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf €  25.000,- je Schadensfall.
7.5.   Sonstige Schadensersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.6.   Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bildungsstätte, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.     Zusätzliche Vereinbarungen zu Erste Hilfe Schulungen während der Covid-19-Lage

8.1.  Auf Grund der aktuellen Covid-19-Situation sind besondere Schutzanforderungen zu beachten. Diese sind nachfolgend beschrieben, werden Bestandteil der Vereinbarung und sind Voraussetzung für die Kursteilnahme und während des gesamten Kurses zu beachten. Daneben gelten die jeweils aktuellen bundes-, landes- und kommunalrechtlichen Vorgaben. Das BRK behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht an die nachfolgenden Regelungen halten (s.u. Teil A), von der Teilnahme auszuschließen; eine (anteilige) Erstattung der Kursgebühren erfolgt in diesem Fall nicht, außer der Teilnehmer weist nach, dass er die Nichteinhaltung der Vorgaben nicht verschuldet hat. Das BRK behält sich ebenfalls vor, die Durchführung des Kurses zu verweigern bzw. abzubrechen, wenn ein Unternehmen die nachfolgenden Regelungen (s.u. Teil B) nicht gewährleistet bzw. einhält; eine (anteilige) Erstattung der Kursgebühren erfolgt in diesem Fall nicht bzw. die vereinbarte Kurzgebühr fällt in diesem Fall trotz Nichtdurchführung des Kurses an, außer das Unternehmen weist nach, dass es die Nichteinhaltung der Vorgaben nicht verschuldet hat.

8.2.   Teil A
Für Teilnehmer sind folgende Punkte zu beachten:

8.2.1.   Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Regelmäßiges Lüften des Raumes in den Pausen (mehr als drei Pausen einplanen),
  • Teilnehmende sind dazu angehalten, die Hände regelmäßig vor Betreten des Schulungsraumes und im Rahmen der Teilnehmerübungen zu gründlich zu waschen und/oder zu desinfizieren,
  • Teilnehmende haben besondere Hygienemaßnahmen zu beachten, insbesondere das Abstandsgebot, Mund-Nasen-Schutz/persönliche Schutzausrüstung, Hust- und Niesetikette, Handhygiene.

8.2.2.   Maßnahmen vor und während der Schulung

  • Teilnehmende können nur gesund teilnehmen; insbesondere müssen sie frei von Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) und/oder Fieber sein
  • Teilnehmer halten den Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen ein – Ausnahme: Teilnehmerübungen zwischen zwei Personen; hier sind Mund-Nasen-Schutz zu tragen,
  • Die Abstandregelungen sind auch außerhalb des Lehrgangsraumes (unter anderem Aufenthaltsbereich, Verkehrswege und sanitärer Bereich) einzuhalten

8.2.3.   Maßnahmen bei Teilnehmerübungen

  • Teilnehmerübungen erfolgen an eigener Person (z.B. Übung zur Versorgung von Wunden) oder immer zwischen den beiden gleichen Personen,
  • Bei Teilnehmerübungen sind Mund-Nasen-Schutz (eine Mund-Nase-Bedeckung, sog. Community-Masken, genügen nicht), Einmalhandschuhe und ggf. Schutzbrillen zu tragen,
  • Die Übung der Atemkontrolle erfolgt nicht am Teilnehmenden, sondern am Phantom;
  • Ist auf Grund regionalbehördlicher Verfügungen das Üben mit direktem Körperkontakt verboten, wird die Seitenlage als Ausbilderdemonstration am Phantom oder über andere geeignete Visualisierungstechniken vermittelt werden,
  • Teilnehmerübung zur Wiederbelebung erfolgt nur mittels Einhelfer-Methode,
  • Die Beatmung kann abweichend von der üblichen Vorgehensweise nur angedeutet werden. Der Ablauf der Wiederbelebung wird von jedem Teilnehmenden als kompletter Handlungsablauf geübt. Zusätzlich ist die Brusthaut nach Übungsabschluss durch jeden Teilnehmenden desinfizierend abzuwischen;
  • Bei der Wiederbelegung mit AED sollte dieser von einer zweiten Person geholt und mit größtmöglichem Abstand zum anderen Ersthelfenden bedient werden.

8.3.   Teil B

Für den Fall, dass ein Erste-Hilfe-Kurs in Räumlichkeiten von Unternehmen stattfinden, gewährleistet das Unternehmen auf eigene Kosten über Teil A hinaus folgende Punkte:

8.3.1.   Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Regelmäßige desinfizierende Reinigung aller Kontaktflächen einschließlich Türen, Türgriffe sowie der Übungsmaterialien,
  • Regelmäßige desinfizierende Reinigung der sanitären Anlagen,
  • Regelmäßiges Lüften des Raumes in den Pausen (mehr als drei Pausen einplanen),
  • Teilnehmende dazu anhalten, die Hände regelmäßig vor Betreten des Schulungsraumes und im Rahmen der Teilnehmerübungen zu gründlich zu waschen und/oder zu desinfizieren,
  • Teilnehmende sind über Hygienemaßnahmen zu informieren, u.a. Abstandsgebot, Mund-Nasen-Schutz/persönliche Schutzausrüstung, Hust- und Niesetikette, Handhygiene,
  • Hinweise aushängen, u.a. allg. Hygienehinweise, Handhygiene.

8.3.2.   Maßnahmen vor und während der Schulung

  • Es sollte auf Tische im Lehrsaal verzichtet werden, um unnötige Oberflächenkontakte zu vermeiden,
  • Das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen zwei Personen muss räumlich ermöglicht werden,-     Die Größe des Lehrsaals ist so zu gewähren, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann – mind. 10 m² für die Lehrkraft und mindestens 4 m² pro Teilnehmenden (hierbei sind länderspezifische Vorgaben zu berücksichtigen),-     Hinweisen auf die Gültigkeit der Abstandregelungen auch außerhalb des Lehrgangsraumes sind auszuhängen (unter anderem Aufenthaltsbereich, Verkehrswege und sanitärer Bereich).

8.3.3.   Maßnahmen bei Teilnehmerübungen

  • Die teilnehmenden Mitarbeiter werden vom Unternehmen mit mindestens einer Mund-Nase-Schutz und ein paar Einmalhandschuhe ausgestattet.