beratung-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Beratung und unterstützende Dienste

Ansprechpartner

Herr Martin Heilingbrunner 

Sachgebietsleiter Soziales
 
Tel: 0906 706 82 - 734 

Jennisgasse 7
86609 Donauwörth

Erwachsene, die der Hilfe im Sinne des Betreuungsrechts (§§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch) bedürfen, werden auf Antrag durch einen Betreuer oder eine Betreuerin unterstützt. Die Betreuer helfen u.a. bei Finanzangelegenheiten, Beantragung von Renten- und Sozialleistungen, der gesundheitlichen Versorgung, der Regelung von Wohnungs- und Mietangelegenheiten und der Lösung von Alltagsproblemen.

Fahrdienst

Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch, Freizeitaktivitäten oder ein Treffen mit Freunden, Spezialfahrzeuge ermöglichen ein praktisches und bequemes Fahren ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für Rollstühle. In bestimmten Fällen übernimmt die Krankenkasse eine begrenzte Anzahl von Fahrten. Ihr BRK-Kreisverband informiert Sie über Bedingungen und Kosten bei Fahrten, die die Krankenkasse oder weitere Sozialhilfeträger nicht übernehmen. Link zur Angebotsseite.

Familienentlastender Dienst (FED)

Der Familienentlastende Dienst unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und ihre Familien mit Behinderungen zu Hause oder außerhalb, einzeln oder in Gruppen. Die Betreuung erfolgt u. a. durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, FSJler, die durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen begleitet werden. Letztere koordinieren und organisieren die Angebote des FED und fungieren als Beratungsstelle für Betroffene und ihre Angehörigen.

Offene Behindertenarbeit

Die Offene Behindertenarbeit des BRK richtet sich an Menschen mit körperlichen Behinderung und Sinnesschädigung sowie chronisch Kranke und deren Angehörige. Der Dienst ist im ganzen Landkreis tätig mit Beratungsschwerpunkt im Altkreis Donauwörth.

Ziel der Offenen Behindertenarbeit ist es, niedrigschwellige ambulante Betreuung anzubieten und sicherzustellen und damit die Teilhabe von körperlich und geistig behinderten, sinnesgeschädigten oder chronisch kranken Menschen, die zum Personenkreis der §§ 53 ff SGB XII gehören, zu sichern.

Schulassistenz / Schulbegleitung

Die Schulassistenz richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die einer individuellen Unterstützung und Begleitung während des Unterrichts bedürfen. Mit Hilfe der persönlichen Assistenz soll erreicht werden, dass das Kind im Umgang mit seiner Behinderung soweit wie möglich selbständig wird und behinderungsbedingte Beeinträchtigungen aufgefangen werden, so dass das Kind am Regelunterricht teilhaben kann.

Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung für Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert und daher in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt sind.

Diese Kinder und Jugendlichen werden in der Schule von BRK - Mitarbeitern begleitet, in ihren Leistungen unterstützt und im Sozialverhalten gefördert.

Eine Schulbegleitung muss beim Jugendamt des Landkreises oder beim Bezirk Schwaben beantragt werden (abhängig von der Art der Behinderung).

 

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- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.