rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe

Ansprechpartner

Frau Susanna Sauer    

Tel: 0906 706 82 - 727

Jennisgasse 7
86609 Donauwörth

Sie wollen uns eine Nachricht senden? Bitte verwenden Sie unser Kontaktformular.

 

Was müssen Sie beachten?

  • Eine Onlineanmeldung ist erforderlich. Für telefonische Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
  • Bei Kursentfall werden Sie von uns telefonisch oder per Mail benachrichtigt.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Neben den "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" beinhaltet der Lehrgang noch folgende

Themen und Anwendungen:

  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten des Kurses. Die Kostenübernahme sollten Sie vorab mit Ihrer Berufsgenossenschaft abklären.

Wichtige Informationen zur Kursabrechnung über die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse: 

  • Bitte bringen Sie am Kurstag das ausgefüllte Abrechnungsformular für betriebliche Ersthelfer zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft mit. Das Abrechnungsformular finden Sie hier

  • Sonderregelung BGW:
    Bei der BGW muss die Kostenübernahme vorab online beantragt werden. Handschriftliche Ergänzungen am Schulungstag werden von der BGW nicht anerkannt, hier bitte am Schulungstag den nachrückenden Teilnehmer bei der BGW anmelden. Das Online-Portal der BGW finden Sie hier.

  •  Sonderregelung BGN:
    Bei der BGN muss ein Abrechnungsformular angefordert werden. Dies können Sie hier tun. Akzeptiert werden künftig nur noch die vorab bei der BGN beantragten TN-Listen. Diese können von den Betrieben online, per E-Mail oder per Telefon angefordert werden. 

  • Sonderregelung KUVB/LUK:
    Bei der KUVB / LUK muss vor dem Kurs ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Diesen finden Sie hier