beratung-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Familienentlastender Dienst (FED)

Ansprechpartner

Herr Martin Heilingbrunner 

Sachgebietsleiter Soziales
 
Tel: 0906 706 82 - 734 

Jennisgasse 7
86609 Donauwörth

- Für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige -

 

 

Der Familienentlastende Dienst richtet sich an Familien, die einen Angehörigen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Angehörigen pflegen und eine stunden- oder tageweise Entlastung bzw. Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

 

Ziel des Familienentlastenden Dienstes ist es zum einen die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Diese sollen in der Gewissheit, dass ihre pflegebedürftigen Angehörigen fachlich fundiert betreut werden, mit gutem Gewissen und sicherem Gefühl eigenen Bedürfnissen und Notwendigkeiten nachgehen können. Die so entstehenden Erholung- und Entspannungsphasen sollen dem Erhalt und der Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit der Pflegepersonen dienen. Eltern können diese Zeiten zum Beispiel nutzen um Ihre Beziehung zu pflegen.

                                                                                                                                                                                                                                                                  

Zum anderen soll durch die Unterstützung des Familienentlastenden Dienstes die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohte Menschen gesichert werden. Durch die Arbeit des Familienentlastenden Dienstes sollen die Teilhabe- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung gestärkt werden. Sie sollen im eigenen häuslichen Bereich wohnen und leben können, so lange es die Betreffenden und deren Familien wünschen.

 

Bei den Mitarbeitern des Familienentlastenden Dienstes handelt es sich, je nach Art der Behinderung, um Fach- oder Hilfskräfte, die entsprechend den Bedürfnissen des zu Betreuenden eingewiesen werden.

 

Die Kosten des Familienentlastenden Dienstes werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) bzw. über die Betreuungspflege (§ 45b SGB XI). Bei der Regelung der Kostenübernahme sind wir gerne behilflich.

 

Im Vorfeld findet selbstverständlich ein Gespräch statt, bei dem sich alle Beteiligten kennenlernen können.

 

Was die Häufigkeit, die Dauer und den Umfang der Betreuung betrifft, so richten wir uns innerhalb unserer Möglichkeiten nach den Wünschen und Vorstellungen der betreffenden Familie.

 

 

Der Familienentlastende Dienst (FED) ist ein Angebot der Offenen Behindertenarbeit (OBA) des BRK Kreisverband Nordschwaben. Die OBA wird durch den Bezirk Schwaben und aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

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- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.