rotkreuzkurs-eh-fortbildung-header-alt.jpg Foto: P. Citoler / DRK e.V.

Rotkreuzkurs EH Fortbildung

Ansprechpartner

Frau Susanna Sauer    

Tel: 0906 706 82 - 727

Jennisgasse 7
86609 Donauwörth

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Was müssen Sie beachten?

  • Eine Onlineanmeldung ist erforderlich. Für telefonische Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
  • Bei Kursentfall werden Sie von uns telefonisch oder per Mail benachrichtigt.
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Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.

Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten des Kurses. Die Kostenübernahme sollten Sie vorab mit Ihrer Berufsgenossenschaft abklären.

Wichtige Informationen zur Kursabrechnung über die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse: 

  • Bitte bringen Sie am Kurstag das ausgefüllte Abrechnungsformular für betriebliche Ersthelfer zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft mit. Das Abrechnungsformular finden Sie hier

  • Sonderregelung BGW:
    Bei der BGW muss die Kostenübernahme vorab online beantragt werden. Handschriftliche Ergänzungen am Schulungstag werden von der BGW nicht anerkannt, hier bitte am Schulungstag den nachrückenden Teilnehmer bei der BGW anmelden. Das Online-Portal der BGW finden Sie hier.

  •  Sonderregelung BGN:
    Bei der BGN muss ein Abrechnungsformular angefordert werden. Dies können Sie hier tun. Akzeptiert werden künftig nur noch die vorab bei der BGN beantragten TN-Listen. Diese können von den Betrieben online, per E-Mail oder per Telefon angefordert werden. 

  • Sonderregelung KUVB/LUK:
    Bei der KUVB / LUK muss vor dem Kurs ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Diesen finden Sie hier