Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe

Sicher handeln, Leben retten - Ihr Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer

Unfälle passieren schneller, als man denkt – ob im Büro, in der Werkstatt oder auf dem Außengelände. Gut, wenn dann jemand weiß, was zu tun ist. Unser Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer vermittelt Ihnen praxisnah und kompakt alle wichtigen Maßnahmen, um im Notfall schnell und sicher helfen zu können. Unser Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind.

In einer angenehmen Lernatmosphäre schulen wir Sie mit erfahrenen Ausbildern, realitätsnahen Übungen und aktuellen Inhalten – gemäß den Vorgaben der DGUV. Ob als Pflichtfortbildung oder zur Auffrischung Ihrer Kenntnisse: Mit uns sind Sie bestens vorbereitet, wenn es darauf ankommt.

Werden Sie zum Lebensretter – wir zeigen Ihnen wie.

Kurstermine: siehe unten

Themen und Anwendungen:
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf. Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten des Kurses. Die Kostenübernahme sollten Sie vorab mit Ihrer Berufsgenossenschaft abklären.

Wichtige Informationen zur Kursabrechnung über die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse

Abrechnungsformular betriebliche Ersthelfer

Bitte bringen Sie am Kurstag das ausgefüllte Abrechnungsformular für betriebliche Ersthelfer zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft mit. Das Abrechnungsformular finden Sie hier

Sonderregelung BGW

Bei der BGW muss die Kostenübernahme vorab online beantragt werden. Handschriftliche Ergänzungen am Schulungstag werden von der BGW nicht anerkannt, hier bitte am Schulungstag den nachrückenden Teilnehmer bei der BGW anmelden. Das Online-Portal der BGW finden Sie hier.

Sonderregelung BGN

Bei der BGN muss ein Abrechnungsformular angefordert werden. Dies können Sie hiertun. Akzeptiert werden künftig nur noch die vorab bei der BGN beantragten TN-Listen. Diese können von den Betrieben online, per E-Mail oder per Telefon angefordert werden. 

Sonderregelung KUVB/LUK

Bei der KUVB / LUK muss vor dem Kurs ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Diesen finden Sie hier.

Was müssen Sie beachten?

  • Eine Onlineanmeldung ist erforderlich. Für telefonische Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
  • Bei Kursentfall werden Sie von uns telefonisch oder per Mail benachrichtigt.

Kurse & Termine

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